Kurzantwort: Eine Inhaberausfallversicherung kann laufende Betriebskosten auffangen, wenn Inhaber oder Geschäftsführer wegen Krankheit oder Unfall über längere Zeit arbeitsunfähig sind. Sie ersetzt nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung des Inhabers. Ihr Zweck ist die Liquidität des Betriebs: etwa für Personal, Miete, Leasing oder laufende Finanzierungen.
In vielen kleinen und mittleren Handwerksbetrieben liegt Wissen, Kundenkontakt, Kalkulation und Einsatzplanung bei einer Person. Fällt sie aus, laufen Fixkosten weiter, während Aufträge stocken oder nicht abgerechnet werden können. Deshalb reicht es nicht, nur Inventar und Haftungsrisiken abzusichern: Auch die Betriebsfähigkeit gehört in die Risikoanalyse.
SIGNAL IDUNA beschreibt für ihre Inhaber-Ausfallversicherung eine Tagespauschale für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung kann laut Anbieter bis zu zwölf Monate je Leistungsfall erfolgen und frei verwendet werden, etwa für laufende Kosten, eine Ersatzkraft oder zur Abfederung von Ertragseinbußen. Maßgeblich sind stets der konkrete Vertrag und die vereinbarte Tagespauschale.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert grundsätzlich das persönliche Einkommen der versicherten Person ab. Eine Inhaberausfallversicherung zielt auf betriebliche Liquidität während einer Arbeitsunfähigkeit. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung knüpft dagegen typischerweise an einen versicherten Sachschaden wie Feuer oder Leitungswasser an.
Nein. Sie kann auch für Betriebe mit Mitarbeitenden sinnvoll sein, wenn die Geschäftsführung oder ein zentraler Inhaber für Aufträge, Planung oder Entscheidungen unverzichtbar ist.
Sie sichert nicht automatisch die laufenden Kosten des Betriebs. Private Einkommensabsicherung und betriebliche Liquidität sollten getrennt geprüft werden.
Wer einen Handwerksbetrieb führt, sollte nicht nur Sachwerte und Haftungsrisiken absichern. Prüfen Sie auch, wie lange der Betrieb bei einem Ausfall des Inhabers zahlungsfähig und handlungsfähig bleibt. Im kostenlosen Gutachten ordnen wir bestehende Bausteine ein und zeigen die offenen Punkte auf.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und keine verbindliche Leistungszusage. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag und der Einzelfall.