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Winterreifen im Handwerksbetrieb: Was für Transporter und Fuhrpark gilt

Geschrieben von Deutscher Finanzservice | 13.09.24, 09:38

Kurzantwort: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Reifen mit bloßer M+S-Kennzeichnung reichen seit dem 1. Oktober 2024 dafür nicht mehr aus; maßgeblich ist das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke.

Was Handwerksbetriebe im Fuhrpark prüfen sollten

  1. Alpine-Symbol auf allen notwendigen Reifen: Kontrollieren Sie nicht nur die Bezeichnung „M+S“, sondern das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke.
  2. Situative Pflicht statt festem Stichtag: Die Regel gilt bei tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen. Die Faustformel „O bis O“ ist keine gesetzliche Vorgabe.
  3. Profiltiefe: Gesetzlich sind 1,6 Millimeter das Minimum. Für Winter- und Ganzjahresreifen empfiehlt der ADAC mindestens vier Millimeter.
  4. Transporter und schwere Fahrzeuge: Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gelten besondere Vorgaben für Antriebsachsen. Prüfen Sie die Fuhrparkkategorie und die konkrete Fahrzeugausstattung.
  5. Dokumentation: Legen Sie Reifenwechsel, Profiltiefenprüfung und Zuständigkeiten intern nachvollziehbar fest.

Warum der M+S-Hinweis heute nicht mehr genügt

Die Übergangsregel für ältere Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung endete am 30. September 2024. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterfährt, braucht Reifen mit Alpine-Symbol. Das gilt auch für Ganzjahresreifen, wenn sie im Winter eingesetzt werden.

Folgen bei falscher Bereifung

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, kann außerdem ein Mitverschulden relevant werden. Für Betriebe bedeutet das: Fuhrparkrisiko und Verantwortlichkeiten sollten vor der Wintersaison geklärt sein.

Häufige Fragen

Muss der Betrieb zu einem festen Termin Winterreifen montieren?

Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Wechseltermin. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse und die Einsatzplanung der Fahrzeuge.

Dürfen Ganzjahresreifen genutzt werden?

Ja, wenn sie bei winterlichen Bedingungen das Alpine-Symbol tragen und zum Fahrzeug sowie Einsatz passen.

Gehört die Reifenprüfung in die Betriebshaftpflicht?

Die Reifenpflicht ist zunächst eine Frage der Verkehrssicherheit und Organisation. Im Schadenfall können Ursachen, Verantwortlichkeiten und mögliche Mitverantwortung relevant werden. Eine Betriebshaftpflicht ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugausstattung.

Fazit

Für Handwerksbetriebe ist der Reifencheck kein Nebenthema. Kontrollieren Sie Alpine-Symbol, Profil, Fahrzeugklasse und Zuständigkeit rechtzeitig vor dem Wintereinsatz. So bleibt der Fuhrpark einsatzbereit und vermeidbare Risiken werden reduziert.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Für Sonderfahrzeuge, Auslandsfahrten und besondere Einsätze gelten gegebenenfalls zusätzliche Vorgaben.