Kurzantwort: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Reifen mit bloßer M+S-Kennzeichnung reichen seit dem 1. Oktober 2024 dafür nicht mehr aus; maßgeblich ist das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke.
Die Übergangsregel für ältere Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung endete am 30. September 2024. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterfährt, braucht Reifen mit Alpine-Symbol. Das gilt auch für Ganzjahresreifen, wenn sie im Winter eingesetzt werden.
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, kann außerdem ein Mitverschulden relevant werden. Für Betriebe bedeutet das: Fuhrparkrisiko und Verantwortlichkeiten sollten vor der Wintersaison geklärt sein.
Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Wechseltermin. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse und die Einsatzplanung der Fahrzeuge.
Ja, wenn sie bei winterlichen Bedingungen das Alpine-Symbol tragen und zum Fahrzeug sowie Einsatz passen.
Die Reifenpflicht ist zunächst eine Frage der Verkehrssicherheit und Organisation. Im Schadenfall können Ursachen, Verantwortlichkeiten und mögliche Mitverantwortung relevant werden. Eine Betriebshaftpflicht ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugausstattung.
Für Handwerksbetriebe ist der Reifencheck kein Nebenthema. Kontrollieren Sie Alpine-Symbol, Profil, Fahrzeugklasse und Zuständigkeit rechtzeitig vor dem Wintereinsatz. So bleibt der Fuhrpark einsatzbereit und vermeidbare Risiken werden reduziert.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Für Sonderfahrzeuge, Auslandsfahrten und besondere Einsätze gelten gegebenenfalls zusätzliche Vorgaben.